Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 kam es in Thüringen zu Aufkommensverschiebungen. Insbesondere wurden Nichtwohngrundstücke bzw. Gewerbeimmobilien im Vergleich zu Wohngrundstücken bevorzugt. Hierdurch wurde in Thüringen der Wohnraum zum Teil übermäßig belastet. Zur Korrektur der entstandenen Aufkommensverschiebung ist im November 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) erlassen worden. Land- und forstwirtschaftliche Flächen, die mit der Grundsteuer A besteuert werden, sind vom ThürGAnGrStR nicht betroffen.
Die gesetzliche Anpassung betrifft ausschließlich den Bereich der bebauten Grundstücke. Dort haben sich folgende Änderungen ergeben: (Quelle: Homepage Thüringer Finanzministerium)

Die erlassenen Grundsteuerwertbescheide (auf den Zeitpunkt 1. Januar 2022) bleiben aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen unangetastet. Die Finanzämter in Thüringen versenden mittlerweile jedoch neue Grundsteuermessbescheide an die Eigentümer. Anhand dieser Bescheide werden die Städte und Gemeinden die neuen Grundsteuerbescheide für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2027 erlassen. Inwieweit die Kommunen nun eine Veränderung an den Hebesätzen vornehmen, was grundsätzlich jährlich möglich ist, kann derzeit nicht abgesehen werden.