Nach der erneuten Feststellung der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) in Hessen weist das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie auf die daraus resultierenden Auswirkungen für tierhaltende Betriebe im Freistaat hin. Da die Blauzungenkrankheit eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, können sich insbesondere beim Verbringen von empfänglichen Tieren wie Rindern, Schafen, Ziegen sowie weiteren Wiederkäuern Einschränkungen und zusätzliche Anforderungen ergeben.
Für Betriebe, die Tiere innerhalb Deutschlands oder in andere EU-Mitgliedstaaten verbringen möchten, gelten abhängig vom Bestimmungsort unterschiedliche veterinärrechtliche Vorgaben. Diese können unter anderem Impfanforderungen, Untersuchungen oder weitere Nachweise umfassen. Vor geplanten Tiertransporten wird daher empfohlen, sich frühzeitig über die jeweils gültigen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls Rücksprache mit den zuständigen Veterinärbehörden zu halten.
Der Thüringer Bauernverband empfiehlt betroffenen Tierhaltern, die aktuelle Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und bestehende Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Eine frühzeitige Abstimmung bei Tierverkäufen und Verbringungen kann dazu beitragen, Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.