Ausgleichszulage in der neuen Förderperiode: Frühzeitige Diskussion über die Zukunft der Förderung gestartet

Ausgleichszulage in der neuen Förderperiode: Frühzeitige Diskussion über die Zukunft der Förderung gestartet

Die von der Europäischen Kommission (KOM) vorgeschlagene Agrarförderung ab 2028 bedeutet einen grundlegenden Umbau des bisherigen Fördersystems. Geplant sind neue Begriffe, die Auflösung der bisherigen Zwei-Säulen-Struktur sowie eine veränderte Schwerpunktsetzung bei den Finanzmitteln. Gleichzeitig soll das Agrarbudget deutlich geringer ausfallen. Vorgesehen sind zudem Instrumente wie Kappung und Degression der Förderzahlungen sowie höhere Kofinanzierungsanteile der Mitgliedsstaaten. Auch Agrarumweltmaßnahmen sollen künftig stärker in die Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten verlagert werden.

Diese Vorschläge stoßen sowohl bei den Landwirten als auch bei der Agrarverwaltung auf erhebliche Kritik. Im Rahmen eines Verbändegesprächs zur Ausgleichszulage (AGZ) ab 2028 informierte das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) am 2. Juni über die Pläne der Europäischen Kommission. Das Ministerium bewertet viele der vorgeschlagenen Elemente kritisch und lehnt insbesondere die geplante Kappung und Degression der Direktzahlungen entschieden ab.

Obwohl die finanziellen Rahmenbedingungen noch offen sind und die Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und EU-Rat zur konkreten Ausgestaltung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) noch nicht begonnen haben, möchte das TMWLLR frühzeitig mit Verbänden und Landwirten in den Austausch gehen. Ziel ist es, bewährte Förderinstrumente weiterzuentwickeln und praxisgerecht auszugestalten.

Die Ausgleichszulage bleibt dabei sowohl in der aktuellen als auch in der kommenden Förderperiode ein wichtiges Instrument zum Ausgleich naturbedingter Standortnachteile. Das TMWLLR hat deutlich gemacht, dass diese Förderung auch künftig angeboten werden soll. Positiv bewertet das Ministerium, dass die bisherige rechtliche „Kann“-Bestimmung in der neuen Förderperiode zu einer verpflichtenden „Ist-zu-gewähren“-Regelung werden soll.

Aus Sicht des Ministeriums ist eine Übergangsphase mit mindestens einem Übergangsjahr erforderlich, um einen reibungslosen Wechsel in die neue Förderperiode und eine ausreichende Finanzierung des Förderinstruments sicherzustellen. Die konkrete Ausgestaltung der AGZ ist jedoch noch offen. Zu klären sind unter anderem die Förderkulisse, die Höhe der Beihilfe, die berücksichtigungsfähigen Flächen sowie die Einbeziehung von Landschaftselementen und Brachen.

Die Vertreter der Verbände sowie der nahezu vollständig anwesende Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe in benachteiligten Gebieten (IG BENA) machten deutlich, dass eine flächendeckende Grünlandbewirtschaftung ohne eine ausreichend ausgestattete Ausgleichszulage nicht möglich ist. Darüber hinaus wurde auf die Bedeutung der Tierhaltung hingewiesen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollte geprüft werden, ob die AGZ künftig an einen Mindesttierbestand gekoppelt werden kann.

Verbände und IG BENA betonten zudem die Notwendigkeit einer frühzeitigen Festlegung der Förderbedingungen, um den Betrieben die erforderliche Planungssicherheit zu geben. Als Grundlage für die Bewertung verschiedener Ausgestaltungsvarianten könnten die Analysen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum dienen. Auf dieser Basis ließen sich auch erste Abschätzungen zu den notwendigen Kofinanzierungsanteilen des Freistaats Thüringen erstellen. Diese Erkenntnisse wären eine wichtige Grundlage für die weitere politische Interessenvertretung der Verbände. 

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