Gewässerunterhaltung im Fokus: Landwirte, Verwaltung und Verbände suchen gemeinsame Lösungen

Gewässerunterhaltung im Fokus: Landwirte, Verwaltung und Verbände suchen gemeinsame Lösungen

Auf Einladung von Landrat Thomas Ahke fand am 28. Mai 2026 im Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises erneut ein gemeinsamer Austausch zur Gewässerunterhaltung statt. An der Veranstaltung nahmen neben dem Landrat Vertreter des Landwirtschaftsamtes, landwirtschaft­licher Betriebe, des Kreisbauernverbandes Unstrut-Hainich, des Landschaftspflegeverbandes sowie des Gewäs­serunterhaltungsverbandes teil.

Das Treffen knüpfte an eine Beratung im November 2025 an. Die künftig regelmäßig stattfin­denden Zusammenkünfte dienen dem Austausch über aktuelle Herausforderungen der Gewäs­serunterhaltung im Landkreis und der gemeinsamen Entwicklung von Lösungsansätzen.

Zu Beginn der Veranstaltung wurde ein Antragsformular vorgestellt und erläutert, das dem Ge­wässerunterhaltungsverband die erforderliche Befahrung von Gewässerrandstreifen im Falle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände, mit Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Nutzflächen in Verbindung mit § 14 GAPInVeKosG ermög­li­chen soll, ohne dass den betroffe­nen Landwirten Nachteile im Hinblick auf die Einhaltung der GAPInVeKos-Vorga­ben entste­hen. Das von der Agrarverwaltung entwickelte Formular ist als lan­desweit einheitliche Rege­lung für die Gewässerunterhaltung in Thüringen vorgese­hen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung war die zunehmende Ausbreitung des Bibers. Die Teil­nehmer berichteten von einer deutlich gestiegenen Biberpopulation im Unstrut-Hainich-Kreis sowie in den umliegenden Regionen. Dies führt zunehmend zu Schäden auf landwirt­schaftli­chen Flächen und verursacht zusätzliche Aufwendungen für die Gewässerunterhal­tungsver­bände. Aus Sicht der Teilnehmer besteht hier dringender politischer Handlungsbe­darf, um prak­tikable Lösungen für die betroffenen Landwirte und Verbände zu schaffen.

Seitens des Gewässerunterhaltungsverbandes wurde darüber informiert, dass sich die derzeit durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen im Wesentlichen auf die Ortslagen beschränken. Hintergrund ist, dass für Maßnahmen außerhalb der Ortslagen seitens des zuständigen Umwelt­ministeriums grundsätzlich keine finanziellen Zusagen vorliegen. Dadurch können notwendige Arbeiten nur in Ausnahmefällen umgesetzt werden. Die Teilnehmer sahen hierin eine zuneh­mende Heraus­forderung für die Gewässerunterhaltung, da sich an zahlreichen Gewässerab­schnitten außer­halb der Ortslagen ein wachsender Unterhaltungsbedarf ergibt.

Weitere Themen der Beratung waren die Pflege und der Rückschnitt von Kopfweiden sowie die zunehmende Ausbreitung invasiver Pflanzenarten. Insbesondere der Riesenbärenklau und das Orientalische Zackenschötchen breiten sich in vielen Bereichen zunehmend aus.

 

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