Nach dem Nachweis des Blauzungenvirus des Serotyps BTV-8 bei einem Rind in einem Betrieb im Odenwaldkreis in Hessen erstreckt sich eine Handelsrestriktionszone bis nach Südthüringen. Hier gelten besondere Vorgaben hinsichtlich der Verbringung von empfänglichen Tieren.
Mit dem Nachweis des Virus der Bluetongue Disease (Blauzungenkrankheit, BTV) vom Serotyp 8 in Oberzent im Odenwaldkreis sind gemäß des europäischen Tiergesundheitsrechts in einem Mindestradius von 150 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb herum zusätzliche Regelungen zum Verbringen von Tieren empfänglicher Arten zu beachten. Von der Zone, ausgehend von der aktuellen BTV-8 Feststellung in Hessen, sind in Thüringen nach jetzigem Stand 36 Gemeinden im Süden von Thüringen in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen und dem Wartburgkreis betroffen.
Das betreffende Gebiet kann der interaktiven Karte auf der Homepage des Sozialministeriums entnommen werden.
Somit bestehen in Thüringen derzeit zwei Handelsrestriktionszonen: In Ostthüringen, ausgehend von einer Feststellung von BTV-8 in Meißen/Sachsen Mitte Dezember 2025, und zusätzlich in Südthüringen, ausgehend von einer Feststellung von BTV-8 in Oberzent/Hessen Ende April 2026.
Aus den betreffenden Zonen dürfen für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere, wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und andere Wiederkäuerarten, nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-8-freie Regionen verbracht werden. Die detaillierten Regelungen können auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums abgerufen werden.
Verbringungen von Zucht- und Nutztieren sowie zur unmittelbaren Schlachtung sind innerhalb von nicht-BTV-8-freien Regionen möglich, sofern die Tiere keine klinischen Symptome aufweisen.
Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf den BTV Serotyp 3 bestehen keine Beschränkungen der Verbringung innerhalb Deutschlands.
Schutzmaßnahmen:
Der beste Schutz empfänglicher Tiere ist eine Impfung gegen das Blauzungenvirus. Die Tiere müssen dabei gezielt gegen den spezifischen Serotyp geimpft werden, da keine Kreuzimmunität ausgebildet wird.
Die Thüringer Tierseuchenkasse gewährt allen Tierhalterinnen und -haltern, die ihre Tiere durch Impfung schützen bzw. Handel mit geimpften Tieren in freie Gebiete treiben wollen, eine Beihilfe. Grundsätzlich erhält jeder Betrieb je fünf Euro für die erste bis zehnte Impfung und für jede weitere Impfung zwei Euro Zuschuss.
Das Thüringer Sozialministerium unterstützt die Tierhalterinnen und Tierhalter mit der hälftigen Übernahme des Impfkostenzuschusses, den die Thüringer Tierseuchenkasse gewährt. Informationen zur freiwilligen Impfung und zur Beihilfegewährung stehen auf der Internetseite der Thüringer Tierseuchenkasse zur Verfügung.
Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit wird durch das Blauzungen-Virus (BTV) hervorgerufen und ist eine in der Regel akut verlaufende Krankheit der Rinder und Schafe. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die Blauzungenkrankheit empfänglich. Es gibt 24 klassische Serotypen (BTV-1 bis BTV-24) sowie mindestens acht weitere atypische Serotypen. Das Blauzungenvirus wird durch infizierte Gnitzen (blutsaugende Stechmücken) übertragen. Bei empfänglichen Tieren können zum Teil schwere klinische Symptome, unter anderem Fieber, Lahmheit, Apathie sowie Todesfälle auftreten. Das Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar.
