Mit dem sehr wahrscheinlichen Wegfall der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) ab dem 1. Juli 2026 ändert sich die Praxis der betrieblichen Schädlingsbekämpfung: Köder dürfen künftig nur noch bei nachgewiesenem Schädlingsbefall ausgelegt werden. Deshalb gewinnen präventive Maßnahmen und moderne Monitoring-Methoden deutlich an Bedeutung. Da das Schädlingsmonitoring bei Kontrollen (z.B. CC und QS) stärker gewichtet wird, werden zukünftig Verstöße schwerwiegendere Folgen haben.
Ab Herbst 2026 wird der bisherige 3‑tägige Kurs zur Sachkunde „Anwendung von Antikoagulanzien“ auf einen zweitägigen Kurs verkürzt. Bereits absolvierte dreitägige Kurse bei Landvolkbildung Thüringen (LVB) behalten ihre Gültigkeit.
Zusätzlich werden Tageskurse in Bezug auf mögliche Schädlingspräventionssysteme in landwirtschaftlichen Betrieben angeboten. Dort werden betriebliche Präventionspläne erstellt, mit denen Betriebe nachweisen können, dass sie Maßnahmen ergreifen, um präventiv mögliche Schädlinge erkennen und dadurch eine Dauerbeköderung vermeiden.
Landwirtschaftliche Anwender mit Sachkunde Pflanzenschutz dürfen Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagern im Betrieb (Hygieneschädlinge, wie Wander- und Hausratten, sowie Hausmäuse) weiterhin bis zum 28. Juli 2027 einsetzen, ohne einen zusätzlichen Kurs besuchen zu müssen. Ab dem Datum wird dann eine Sachkunde für den Einsatz von Antikoagulanzien verpflichtend sein.