Jagdgesetz nimmt wichtige Hürde im Bundesrat: Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht - gute Entscheidung für die Weidetierhaltung

Jagdgesetz nimmt wichtige Hürde im Bundesrat: Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht - gute Entscheidung für die Weidetierhaltung

Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Stefanie Sabet, begrüßt die endgültige Verabschiedung des Bundesjagdgesetzes im Bundesrat am 31. März. „Dies ist ein guter Tag für die Zukunft der Weidetierhaltung. Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht erhält die Weidetierhaltung erstmals einen praktikablen und bundesweiten Rahmen zur Regulierung des Wolfsbestandes. Die Bauernverbände bewerten dies als klaren Erfolg ihres langjährigen Einsatzes für diese Gesetzesänderung. Die Entscheidung ist ein Meilenstein in der Wolfspolitik und macht den Weg frei für ein realistisches Wolfsmanagement. Jetzt brauchen wir eine schnelle Umsetzung in den Ländern, eine sofortige Anwendung der  Schadwolfentnahme und eine unverzügliche Aufstellung von Managementplänen. Zudem müssen die Länder die Weidegebiete
abgrenzen, die nicht verhältnismäßig zäunbar sind und damit frei von Wölfen gehalten werden müssen. Die Weidetierhaltung darf nicht länger auf der Strecke bleiben.“

Für die Aufstellung der Managementpläne fordert der Deutsche Bauernverband eine generelle und bundesweite Mindestentnahmequote von 40 Prozent des jährlichen Nachwuchses, um eine generelle Regulierung zu ermöglichen. Besonders betroffene Bundesländer mit hohem Wolfsbestand sollten darüberhinausgehende Entnahmequoten festlegen.

 

 

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