Mit der heutigen (31. März) finalen Abstimmung im Bundesrat zum Bundesjagdgesetz findet ein langjähriger Prozess seinen Abschluss.
Damit kann in Kürze eine praxistaugliche Problemwolfentnahme angewendet werden, nach der eine Entnahme nach bestätigten Riss ohne Genehmigung und unbürokratisch erfolgen kann.
Vielversprechend sind auch die möglichen Weidegebiete, die zum Schutz der Weidetiere quasi als wolfsfreie Gebiete angesehen werden können.