Im Bundesgesetzblatt wurden am 9. März 2026 das Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 60) sowie am 10. März die Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts und zur Änderung weiterer tierseuchenrechtlicher Verordnungen (BGBl. 2026 I Nr. 61) verkündet.
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