Nach der letzten Mitgliederinformation vom 6. März wurde im Rahmen des vereinbarten Verfahrensmoratoriums ein gemeinsamer Arbeitskreis des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) und des Thüringer Bauernverbandes (TBV) gebildet. Das Ziel des TBV: Rechtssicherheit zu schaffen, praktikable Lösungen für die landwirtschaftlichen Betriebe zu ermöglichen und gewachsene Betriebsstrukturen nicht zu gefährden.
Der Arbeitskreis hat am 10. März erstmals getagt,
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