Am 5. März hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz beschlossen. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist, etwa in schwer zugänglichen Regionen, ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich. Im Einzelnen wird folgendes geregelt:
- Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
- Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
- Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, zum Beispiel das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.
- Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt.
- Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
Neues Wolfsterritorium in Thüringen
Wie das Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten mitteilte, gibt es in Thüringen nun sieben bestätigte Wolfsterritorien. Bereits seit 2024 werden um den Kalmberg zwischen Stadtilm und Rudolstadt immer wieder Wölfe gesichtet. Über das Jahr 2025 gab es immer wieder Hin- und Nachweise. Lange Zeit war jedoch unklar, um welche Tiere es sich handelte. Nun wurde bestätigt, dass eine Wolfsfähe mit der Kennung GW3986f seit geraumer Zeit am Kalmberg verweilt. Die immer wieder auftauchenden weiteren Wölfe, schienen verschiedene Rüden zu sein, doch keiner von ihnen blieb. Bis Ende 2025, als Fotofallenaufnahmen zeigten, dass zwei Wölfe zusammen auf dem Gebiet des Kalmbergs unterwegs waren. Im Frühjahr gefundene DNA-Proben bestätigten die bereits bekannte Fähe und legten Nahe, dass sie mit einem Rüden der Kennung GW4856m gemeinsam das Territorium Kalmberg begründet.