Das Europäische Parlament hat letzten Donnerstag neue Maßnahmen zum Schutz der europäischen Landwirte vor unlauteren Handelspraktiken durch Käufer landwirtschaftlicher Erzeugnisse verabschiedet. Die Regelungen stärken die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der nationalen Durchsetzungsbehörden, erlauben Mitgliedstaaten ein Tätigwerden von Amts wegen ohne vorherige Beschwerde und verpflichten Käufer mit Sitz außerhalb der EU zur Benennung einer EU-Kontaktperson für Ermittlungen. Den nationalen Vollzugsbehörden wird ermöglicht, über das Binnenmarkt-Informationssystem, ein bereits bestehendes EU-Informationssystem für den Austausch zwischen öffentlichen Verwaltungen, Informationen über bestehende oder drohende unlautere Handelspraktiken auszutauschen und dadurch schnelle, koordinierte Maßnahmen zu ermöglichen. Ziel ist es, Benachteiligungen von Landwirten und kleinen Erzeugern wirksam zu verhindern, zu untersuchen und zu ahnden und damit eine verlässlichere Vergütung entlang der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu sichern. Die Bestätigung der Regelungen durch den Europäischen Rat steht noch aus.