Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) werden anders berechnet als bei den normalen gesetzlichen Krankenkassen. Landwirte zahlen ihre Beiträge nicht nach ihrem tatsächlichen Einkommen, sondern nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihres Betriebs, das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Grundlage dafür ist das sogenannte Standardeinkommen. Es zeigt an, wie viel ein Betrieb typischerweise erwirtschaften kann. Seit 2025 dient dieses Standardeinkommen als Basis für die Beitragsberechnung.
Es wird es aus Durchschnittswerten der letzten drei Wirtschaftsjahre ermittelt, die von anerkannten Fachinstituten bereitgestellt werden. Dabei werden Kosten, etwa für Personal oder Maschinen, abgezogen, während Fördergelder und Direktzahlungen hinzugerechnet werden. Je nach Art des Betriebs ergeben sich unterschiedliche Teilwerte, deren Summe das Standardeinkommen des Betriebes bildet.
Auf Grundlage dieses Standardeinkommens wird der Betrieb einer von 20 Beitragsklassen zugeordnet. Je höher das Standardeinkommen ist, desto höher ist der Beitrag.
Da es sich um Durchschnittswerte aus der Vergangenheit handelt, spiegeln sie nicht die aktuelle Einkommenssituation wider. Schlechte Ernten, Preisschwankungen oder andere aktuelle Probleme wirken sich also nicht sofort auf den Beitrag aus.
Mehr dazu erklärt die SVLFG hier.
sowie in den Onlineveranstaltungen am 17.02.2026 oder am 19.02.2026
Bei Fragen zu den Beitragsbescheiden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können Sie sich außerdem an die Sozialberatung des Thüringer Bauernverbandes wenden.
Kontakt:
Cornelia Müller, Sozialreferentin
Tel.: +49 (0)361 262 532 70
Mobil: +49 (0)171 568 53 50
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