Zu Beginn des neuen Jahres veröffentlichte das Bundesministerium für Landwirtschaft Ernährung und Heimatschutz (BMLEH) auf seiner Homepage die aktuellsten Anpassungen an den Ökoregelungen.
Der Veröffentlichung des BMLEH ist zu entnehmen, dass Bund und Länder sich auf weitere Anpassungen bei der Ausgestaltung der Direktzahlungen inkl. der Öko- Regelungen (ÖR) für 2026 verständigt haben. Zu den Öko-Regelungen zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Verwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel. Die Anpassungen sind mittlerweile von der Europäischen Kommission genehmigt, in der GAP-Direktzahlungen-Verordnung geändert worden und sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Ziel der meisten Anpassungen ist es, die Inanspruchnahme von Direktzahlungen zu vereinfachen und die Attraktivität einzelner ÖR für die Folgejahre weiter zu erhöhen und somit die Landwirtinnen und Landwirte für ihre Umweltleistungen zu honorieren.