Im Rahmen der Grünen Woche in Berlin führte letzten Freitag (16. Januar) der Ausschuss Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlicher Raum des Thüringer Landtages eine mündliche Anhörung durch. Thematisiert wurden die Direktvermarktung sowie die Auswirkungen der Pläne der EU-Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 sowie die Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik auf die Thüringer Landwirtschaft und den Ländlichen Raum.
Doreen Rath, Vizepräsidentin des Thüringer Bauernverbandes (TBV), Uwe Ropte, Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Thüringen, Simone Hartmann, Deutscher Grünlandverband, sowie Dr. Stefan Blöttner, Vereinigung der landwirtschaftlichen Direktvermarkter, vertraten die Thüringer Betriebe hinsichtlich der zukünftigen Politikgestaltung.
Der TBV erwartet durch die vorliegenden Entwürfe zum künftigen MFR und zur Ausgestaltung der GAP für die Thüringer Landwirtschaft insgesamt erhebliche negative Auswirkungen. Zentrale Risikofaktoren sind ein insgesamt sinkendes Agrarbudget, die geplante Ein-Fonds-Struktur ohne verbindliche Mittelzuweisungen sowie verpflichtende Instrumente wie Kappung, Degression und die Zusammenfassung verbundener Unternehmen. Gerade für die historisch gewachsenen, großstrukturierten Betriebe in Ostdeutschland drohen dadurch massive Einkommensverluste, nach internen Analysen, so Rath, könnten allein bei den Direktzahlungen bis zu 50 Prozent der bisherigen Mittel verloren gehen. Ob und wie diese gekürzten Mittel regional gebunden bleiben, ist ungeklärt.
Die fehlende Zweckbindung und Regionalisierung der Fördermittel gefährdet insbesondere Programme der zweiten Säule, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, den Ökolandbau, Investitionsförderungen sowie Instrumente des Risikomanagements. Gleichzeitig droht ein Verlust regionaler Mitgestaltung, wenn Bund oder EU allein über Umschichtungen entscheiden. Dies würde regionale Besonderheiten, etwa benachteiligte Gebiete in Thüringen, unzureichend berücksichtigen und bestehende Ausgleichsinstrumente wie die Ausgleichszulage infrage stellen.
Sinkende Einkommen und unsichere Förderperspektiven führen voraussichtlich zu einem deutlichen Rückgang von Investitionen, beschränkt auf Ersatz- und Verschleißinvestitionen. Die Wettbewerbsfähigkeit Thüringer Betriebe würde sowohl im europäischen Vergleich als auch innerhalb Deutschlands geschwächt, da andere Mitgliedstaaten oder Regionen Fördermittel unterschiedlich priorisieren könnten, so Rath weiter. In der Folge sind Kostensenkungen zu erwarten, die sich in geringerer Produktionsintensität, Tierbestandsabbau, reduzierter Düngung und letztlich auch im Abbau von Arbeitsplätzen niederschlagen. Betriebsaufgaben sind insbesondere dort zu erwarten, wo zusätzliche Kürzungen durch die Behandlung verbundener Unternehmen greifen oder der Verbleib im InVeKoS-System wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist.
Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie spezifische Programme wie Grünlandschutz, Biodiversitäts- oder Moorschutzmaßnahmen sind ohne ausreichende und verlässliche finanzielle Anreize kaum umsetzbar. Zusätzliche Auflagen ohne Ausgleich würden die Produktionsgrundlagen weiter schwächen. Ein Ausbau von Ordnungsrecht oder Konditionalitäten wird daher abgelehnt, freiwillige Maßnahmen müssen einkommenswirksam ausgestaltet sein, erklärte Rath dem Ausschuss.
Aus Sicht der TBV-Vizepräsidentin bietet der aktuelle Vorschlag keine erkennbaren Chancen für positive strukturelle Entwicklungen. Erforderlich sind vielmehr der Erhalt mindestens des bisherigen Agrarbudgets, die Ablehnung einer Ein-Fonds-Struktur ohne Zweckbindung, der Verzicht auf verpflichtende Kappung und Degression, die Sicherung regionaler Teilpläne mit klaren Zuständigkeiten sowie eine verlässliche, vollständig kofinanzierte Förderkulisse auf Landesebene. Nur mit einer starken ersten Säule, einer erhaltenen zweiten Säule und klaren Anreizsystemen für freiwillige Umweltleistungen lassen sich Einkommen, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in Thüringen langfristig sichern.
Dr. Stefan Blöttner stellte in der Ausschussanhörung die aktuelle Situation der Direktvermarkter und Hofläden als insgesamt kritisch dar. Steigende Kosten, hohe bürokratische Anforderungen und ein zunehmender Investitionsdruck belasten insbesondere kleinere Betriebe. Um die Nachfrage nach regionalen und ökologischen Produkten zu stärken, forderte er eine stärkere Ernährungsbildung, insbesondere in Schulen sowie den Ausbau individueller Beratungsangebote für Direktvermarkter, etwa zu rechtlichen Fragen, Hygieneanforderungen, Betriebswirtschaft und Marketing.
Zu Verkaufsautomaten führte Blöttner aus, dass diese lediglich als ergänzende „Hybridlösung“ betrachtet würden, da der persönliche Kundenkontakt weiterhin eine zentrale Rolle spiele. Zudem seien Betreiber verstärkt mit Vandalismus konfrontiert, was zu erheblichen Schäden führe. Kritisch bewertete er außerdem geplante Änderungen im Thüringer Ladenöffnungsgesetz, die Sonntagsöffnungen und das Befüllen von Automaten erschweren könnten.
Hinsichtlich der touristischen Einbindung von Direktvermarktern stellte Blöttner fest, dass diese bislang nur begrenzt gelinge. Entlang von Rad-, Wander- und Reitrouten würden vor allem haltbare, ungekühlte Produkte nachgefragt, was das Angebot einschränke. Regionale Produkte seien in Hotels und touristischen Hotspots selten vertreten, da sie häufig kostenintensiver seien. Hier regte er gezielte Anreizsysteme an, um regionale Erzeugnisse stärker in der Gastronomie und im Tourismus zu verankern.
Als notwendige Unterstützungsmaßnahmen nannte Blöttner unter anderem Förderwegweiser für Betriebe, da viele Direktvermarkter bestehende Programme nicht ausreichend kennen. Zudem sprach er sich für Bürokratieabbau aus, etwa bei Zulassungsverfahren, Kassensystemen, Pfandregelungen und Kennzeichnungsvorschriften. Die derzeitigen Anforderungen stünden häufig in keinem Verhältnis zu den Umsätzen kleiner Betriebe. Abschließend plädierte er für ein landesweites Marketingkonzept mit einem einheitlichen Thüringer Logo und niedrigschwelligen Zugangskriterien, um regionale Produkte sichtbarer zu machen.