In den vergangenen beiden Jahren gab es wiederholt Anfragen und Unsicherheiten in der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaftsbetrieben und der freiwilligen Feuerwehr in Bezug auf Feuerwehrübungen auf abgeernteten Getreideflächen.
Auf Initiative des Thüringer Bauernverbandes hat nun das Thüringer Ministerium für Wirtschaft Landwirtschaft und Ländlichen Raum eine Handlungsempfehlung zu „Ausnahme für Feuerwehrübungen auf Stoppelfeldern im Rahmen der Konditionalität GLÖZ 3“ veröffentlicht und dabei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen als auch die mögliche Vorgehensweise für eine Ausnahmegenehmigung beschrieben.