Nicht vergessen: Stichtagsmeldungen zum Jahresbeginn an die Tierseuchenkasse

Nicht vergessen: Stichtagsmeldungen zum Jahresbeginn an die Tierseuchenkasse

Alle Tierhalter, die bei der Thüringer Tierseuchenkasse registriert sind, haben ihren Tierbestand zum Stichtag 3. Januar 2026 entsprechend per Meldebogen, QR-Code oder elektronisch über die Homepage der Tierseuchenkasse zu melden. Die Meldung muss bis spätestens 17. Januar 2026 erfolgen.

Daten zum Tierbestand von Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltern, die an die Tierseuchenkasse gemeldet wurden, werden von dieser automatisch an die HIT-Regionalstelle beim Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (TVL) weitergegeben. Eine zusätzliche Meldung des Tierhalters an die HIT-Datenbank ist somit für die genannten Tierarten nicht nötig.

 

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kontakt
1000 Zeichen noch.