Alle Tierhalter, die bei der Thüringer Tierseuchenkasse registriert sind, haben ihren Tierbestand zum Stichtag 3. Januar 2026 entsprechend per Meldebogen, QR-Code oder elektronisch über die Homepage der Tierseuchenkasse zu melden. Die Meldung muss bis spätestens 17. Januar 2026 erfolgen.
Daten zum Tierbestand von Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltern, die an die Tierseuchenkasse gemeldet wurden, werden von dieser automatisch an die HIT-Regionalstelle beim Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (TVL) weitergegeben. Eine zusätzliche Meldung des Tierhalters an die HIT-Datenbank ist somit für die genannten Tierarten nicht nötig.