Im Landkreis Meißen (Sachsen) wurde die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) bei einem Rind amtlich festgestellt. Infolge des Ausbruchs wurde um den betroffenen Betrieb eine Handelsrestriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern eingerichtet. Aufgrund dieser Ausdehnung liegen auch Teile Thüringens innerhalb der Restriktionszone. Tierhalter empfänglicher Tierarten sind damit von Verbringungsbeschränkungen betroffen.
In Thüringen sind vollständig betroffen die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Gera, der Saale-Holzland-Kreis, die Stadt Jena sowie der Saale-Orla-Kreis. Darüber hinaus gelten Beschränkungen für einzelne Gemeinden in den Landkreisen Sömmerda, Kyffhäuserkreis und Weimarer Land. Eine detaillierte Auflistung der betroffenen Gemeinden liegt dem Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) vor, eine interaktive Karte wird derzeit vorbereitet.
Die Details zu den Verbringungsregelungen finden sich auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie.
Der Thüringer Bauernverband empfiehlt betroffenen Tierhaltern, geplante Tierverbringungen frühzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt abzustimmen und die jeweils aktuellen Vorgaben des TMSGAF zu beachten. Änderungen und weitere Informationen werden fortlaufend auf der Website des Ministeriums bekannt gegeben.