Bei der TA-Luft Veranstaltung des Thüringer Bauernverbandes (TBV) am 24. April konnten sich Vertreterinnen und Vertreter landwirtschaftlicher Betriebe und der Unteren Immissionsschutzbehörden sowie Beraterinnen und Berater zu den aktuellen Entwicklungen bezüglich der praktischen Umsetzung der TA-Luft in Thüringen informieren und austauschen. Um auch Fragen in Bezug zum Umgang mit Auflagen und Kontrollen durch die Landratsämter klären zu können, [ecr] hat sich der TBV im Vorfeld der Veranstaltung an den Landkreistag gewendet und alle Unteren Immissionsschutzbehörden Thüringens eingeladen. Insgesamt haben an der TA-Luft-Infoveranstaltung im Bürgerhaus Apfelstädt rund 140 Personen teilgenommen. Eine solche Resonanz zeigt das enorme Interesse an dieser Thematik.
Nach ein paar einleitenden Worten von TBV-Vizepräsident Toralf Müller, Agrarunternehmen Pfersdorf eG, verdeutlichte Bert Kämmerer, Präsidiumsmitglied und Geschäftsführer der Geratal Agrar GmbH & Co. KG, in seinem Impulsvortrag, welche Probleme und Herausforderungen die TA-Luft in ihrer jetzigen Fassung für die landwirtschaftlichen Unternehmen mit sich bringt. Dabei ging Kämmerer u.a. auf die in Anhang 11 aufgeführten Minderungstechniken ein, die teils mit hohen Investitionskosten verbunden oder nur schwer umsetzbar und damit oft unverhältnismäßig sind. Um in diesem Zusammenhang auch die Sicht der behördlichen Seite zu beleuchten, konnte Thomas Heimbürge, Referatsleiter im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), als Referent gewonnen werden. Das TLUBN ist die Rechts- und Fachaufsichtsbehörde der Unteren Immissionsschutzbehörden und zugleich die Genehmigungsbehörde für die G-Anlagen (Anhang 1 der 4. BImSchV) in Thüringen. Heimbürge stellte dar, dass die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden in Thüringen vor vergleichbaren Herausforderungen stehen, wie die landwirtschaftlichen Betriebe und es daher eine Kommunikation miteinander benötigt.
Die Behörde hat bei ihren Entscheidungen grundsätzlich ein Ermessen und muss insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeit prüfen, ob eine geforderte Maßnahme technisch und auch wirtschaftlich tragbar ist.
Die TA-Luft stellt neben baulichen und betrieblichen Anforderungen an Stallgebäude mit Zwangslüftung auch verschärfte Anforderungen an die Fütterung (N-&P-reduzierte Fütterung) sowie an die Lagerung von Fest- und Flüssigmist. Auf Letzteres ging Julia Petzenberger vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum in ihrem Vortrag zur Wirtschaftsdüngerlagerung genauer ein. Auch hier stellt sich für viele Betriebe die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Das Abdecken von ungetrocknetem Festmist z.B. mithilfe einer Folienplane oder Vlies stellt bei häufigem Befüllen eine nicht praktikable Maßnahme zur Emissionsminderung dar und ist mit zusätzlichen Personal- & Materialkosten verbunden. Ähnlich verhält es sich mit dem Vorhaben, Dunglagerstätten zu überdachen. Zudem muss hierbei auch der Brandschutz mit beachtet werden. Flüssigmistlagerstätten müssen auf ihre statische Belastbarkeit geprüft werden. Aufgrund eingeschränkter statischer Belastbarkeiten können feste Abdeckungen und Zeltdächer möglicherweise nicht für bestehende Anlagen anwendbar sein, weshalb auch hier eine rechtzeitige Kommunikation zwischen Betrieb und Behörde anzuraten ist.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung haben Benedikt Kappelsberger und Dominik Galster von der Alzchem Group ein Produkt zur Aufbereitung von Flüssiggülle vorgestellt, wodurch Methan-, CO2- und Lachgasemissionen verringert werden können. Anschließend gab Martina Schmücker vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft einen Einblick in aktuelle Optionen der investiven Förderung emissionsmindernder Maßnahmen in der Landwirtschaft.
Zusammenfassend hat sich herauskristallisiert, dass jeder Betrieb bzw. Anlagenbetreiber auf seine Immissionsschutzbehörde zugehen und mit dieser gemeinsam im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der geforderten TA-Luft-Maßnahmen über Alternativen sprechen muss. Gleichzeitig wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Immissionsschutzbehörden gebeten, ihren Ermessensspielraum zu nutzen, um eine für den Betrieb bestmögliche Lösung zu realisieren.
Die Vorträge zur Veranstaltung können hier abgerufen werden.