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Planänderung beim Leitungsvorhaben 12 von Vieselbach über Eisenach nach Mecklar

  Nadja Gipser      26. September 2025

Das Vorhaben 12 nach Bundesbedarfsplangesetz sieht laut Bundesnetzagentur (BNetzA) „die Umbeseilung einer bereits bestehenden 380-kV-Freileitung zwischen Vieselbach in Thüringen und Mecklar in Hessen“ vor. Der Abschnitt A beginnt am Umspannwerk Vieselbach, umgeht zunächst den Ballungsraum Erfurt süd­östlich, verläuft dann weiter Richtung Westen, passiert Gotha nördlich und führt weiter westlich bis zum Umspannwerk Eisenach. Von dort verläuft die Trasse weiter in westlicher Richtung. Der Abschnitt endet an der Grenze zwischen den Regelzonen von TenneT und 50Hertz (Mast 134) in unmittelbarer Nähe zur thüringisch-hessischen Landesgrenze.

Der Vorhabenträger 50 Hertz hat die 1. Planänderung für den planfestgestellten Abschnitt A eingereicht. Die BNetzA hat das Anhörungsverfahren gestartet. Noch bis 15. Oktober können die Unterlagen zur Ersten Planänderung des Feststellungbeschlusses eingesehen und Äußerungen bzw. Einwendungen vorgebracht werden.

Folgende Änderungen hat 50 Hertz beantragt:

1. Entfall Tauschmaste

  • Entfall von Masttausch: 177, 188, 190, 196, 204, 217, 219, 223, 229, 239, 241, 257, 260, 268, 271, 304, 330, 349
  • Der geänderte Plan enthält nun nur noch vier Masttausche: 136, 206, 221, 233

2. Einsatz von Fluchtabspannmasten

  • 10 neue Standorte für Fluchtabspannmasten: 166, 203, 225, 238, 248, 254, 262, 274, 286, 306
  • 5 der planfestgestellten Tauschmaste nun als Fluchtabspannmaste: 185, 208, 221, 233, 266
  • Der geänderte Plan enthält nun insgesamt 15 Fluchtabspannmaste

3. Anpassung von temporären Flächen und Verstärkungsmaßnahmen an 82 Mastspitzen

Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind in der Bekanntmachungen der BNetzA bezeichnet.

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