Für tierhaltende Betriebe, die bisher noch keine Förderung auf Basis der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie „T(h)ür Tierwohl“ für die Maßnahmen „Sommerweidehaltung Rinder“ (R1) und „Genetische Ressourcen“ (G) beantragt haben, besteht vom 1. bis zum 30. September erneut die Möglichkeit, einen Antrag zur Teilnahme an diesen Förderprogrammen zu stellen.
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden