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Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung von Tierschutzvorschriften

  Daniel Küßner      22. Oktober 2021

Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission die Farm-to-Fork-Strategie verabschiedet, um den Übergang zu einem nachhaltigeren Ernährungssystem zu fördern. Im Rahmen dessen muss die EU-Kommission bis 2023 einige Tierschutzvorschriften überarbeiten. Hierfür eröffnete sie nun eine Konsultation, um die Erfahrungen von nutztierhaltenden Betrieben mit den geltenden Rechtsvorschriften entsprechend berücksichtigen zu können.

Überprüft werden folgende EU-Rechtsvorschriften: 

  • eine Richtlinie über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, 
  • vier Richtlinien zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von
    • Legehennen,
    • Masthähnchen,
    • Schweinen und
    • Kälbern,
  • eine Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport sowie
  • eine Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.

Landwirtinnen und Landwirte können die Multiple-Choice-Fragen bis zum 21. Januar 2022 beantworten.

Der Thüringer Bauernverband bittet um eine rege Beteiligung, da dadurch Mängel in den bisherigen Rechtsvorschriften behoben werden könnten.

Alle notwendigen Informationen finden Sie unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12950-Animal-welfare-revision-of-EU-legislation/public-consultation_de.

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