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Mit der R+V-Beitragsgarantie sichern sich Mitglieder niedrige Beiträge in der Kfz-Versicherung

  Michael König      10. Mai 2025

Mobilität, Selbstbestimmung und Freiheit sind für viele Menschen eng mit dem Autofahren verbunden. Doch angesichts der hohen Kosten für Kraftstoff und Strom wird dieses Lebensgefühl immer teurer. Kfz-Halter haben jedoch die Möglichkeit, an anderer Stelle zu sparen: Mit der R+V Versicherung können Sie die Kosten für Ihre Kfz-Versicherung bereits jetzt für 2026 reduzieren. Wer sich frühzeitig für die Kfz-Versicherung der R+V entscheidet, erhält eine Beitragsgarantie.

Fristen & Garantien: Warum sich ein früher Wechsel lohnt

Ist Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. September 2025 abgeschlossen und für zukünftige Beginne in 2025 und zum 1. Januar 2026 beantragt, garantieren wir die berechnete Prämie zum Versicherungsbeginn – unabhängig davon, ob unsere Tarife ansteigen. Die Beitragsgarantie ist zweigeteilt:

Noch mehr Sparen beim Wechsel bis zum 30. Juni 2025

  • Wir berücksichtigen die aktuellen Typ- und Regionalklassen
  • Zusätzlich erhalten wir für Sie den Preis der aktuell geltenden Tarifgenerationen

Beitragsgarantien beim Wechsel vom 01. Juli bis zum 30. September 2025

  • Wir berücksichtigen die aktuellen Typ- und Regionalklassen
  • Wir dokumentieren Ihre Beitragsgarantie in den neuen Tarifgenerationen

Die Vorteile der R+V-Beitragsgarantie auf einen Blick:

  • Sie können Ihre Kfz-Ausgaben frühzeitig und entspannt planen
  • Falls sich die Typ- und Regionalklassen verschlechtern, sind Sie vor möglichen Beitragserhöhungen geschützt
  • Sollten sich die Preise positiv entwickeln, genießen Sie trotzdem die Beitragssenkungen

Die Beitragsgarantie gilt für Kfz-Anträge zur R+V/KRAVAG LOGISTIC-KfzPolice classic, R+V/KRAVAG LOGISTIC-KfzPolice comfort und R+V/KRAVAG LOGISTIC-KfzPolice premium, KRAVAG-KfzPolice kompakt, KRAVAG-KfzPolice exklusiv, BranchenPolice und FlottenPolice. Die Beitragsgarantie gilt nicht bei Vorversicherungen bei einer R+V-Konzerngesellschaft. Sie wird nur für Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen gewährt und greift nicht bei Stückprämien. Auch Arbeitsmaschinen, die über die Betriebshaftpflicht versichert sind, fallen nicht darunter.

Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen, kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter Tel.: +49 361 262 53 801. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter Firmenkunden – Landwirtschaft – Kraftfahrzeugversicherung.

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