Diese Seite drucken

Letzter Termin für Anzeige Ausnahmeregelung Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6): 30.September

  Anja Nußbaum      05. September 2023

Gemäß den Bedingungen der Konditionalität muss ab diesem Antragsjahr während der empfindlichsten Zeiten eine Mindesbodenbedeckung gewährleistet sein. Diese Regelung gilt erstmalig ab diesem Antragsjahr. Verpflichtend ist, dass zwischen dem 15. November und dem 15. Januar mindestens 80 Prozent der landwirtschaftlichen FAckerfläche des Betriebs mit Pflanzen oder anderer Bodenbedeckung versehen sein müssen.

Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung