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Anzeigepflichtige Tierseuchen und Krankheiten im Bestand: Das unterschätzte Risiko

Ob Rind, Schwein oder Geflügel: Durch behördliche Anordnung können Tierseuchen und Krankheiten ganze Betriebe lahmlegen – selbst, wenn sie nicht betroffen sind, sondern nur im Sperrbezirk liegen. Gegen die verheerenden Einnahmeverluste und Folgeschäden schützt eine Ertragsschadenversicherung.

Immer wieder berichten Medien über Seuchenausbrüche in deutschen Tierbeständen. Insbesondere Krankheitsfälle zur Geflügelpest und Afrikanischen Schweinepest (ASP) treten seit einigen Jahren gehäuft auf. Seitdem im September 2020 im brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße der erste ASP-Fall in Deutschland festgestellt wurde, setzt sich das Bundesland mit strikten Eindämmungsmaßnahmen erfolgreich gegen die weitere Ausbreitung nach Westeuropa durch.

Seuchenausbruch beeinflusst auch umliegende Betriebe

Ein ASP-Ausbruch in einem niedersächsischen Betrieb im Juli 2022 konnte trotzdem nicht vermieden werden. Dieser Ausbruch zeigte, dass die Schlachtung von Tieren aus den umliegenden Restriktionsgebieten problematisch ist – denn die Vermarktungsmöglichkeiten des Fleisches sind gering. Die Erzeuger geraten in finanzielle Schwierigkeiten, da sie für schlachtreife Tiere möglicherweise keine ausreichenden oder gar keine Erlöse erzielen. Hinzu kommt, dass tierschutzrechtliche Anforderungen in punkto Platzbedarf häufig nicht mehr eingehalten werden können. Dieses Risiko bringt Kosten mit sich, die einen nutztierhaltenden Betrieb finanziell stark belasten.

Der ideale Schutz gegen finanzielle Einbußen

Die Ertragsschadenversicherung sichert sowohl gegen Tierverluste als auch gegen resultierende Folgeschäden ab. Zur Schadenermittlung berücksichtigt sie alle Faktoren, die den individuellen Deckungsbeitrag des Betriebes positiv und negativ beeinflussen. Tierhalter mit Seuchen oder übertragbaren Tierkrankheiten im Bestand vermeiden Liquiditätsengpässe und erhalten ihre wirtschaftliche Existenz.
Verheerende finanzielle Einbußen vermeidet die Ertragsschadenversicherung durch zeitige Abschlagzahlungen sowie schnelle Hilfe und Beratung durch erfahrene Spezialisten.

Die Ertragsschadenversicherung ist ein Baustein der R+V-AgrarPolice, wodurch Landwirte durch einen Bündelungsrabatt zusätzlich profitieren können.

Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 538 01. Weitere Informationen zur R+V-AgrarPolice und dem Baustein „Ertragsschadenversicherung Tier“ erhalten Sie auf www.ruv.de unter „AgrarPolice“.

Thüringer Bauernverband e.V.
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