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Corona (I): Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen

  Uwe Ropte      19. November 2021

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung das Gesetz in der Fassung der Beschlussemp­fehlung des Hauptausschusses verabschiedet. Das Gesetz hat heute den Bundesrat passiert und tritt damit am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich zu Be­ginn der nächsten Woche in Kraft, Thüringen wird am Mittwoch im Landtag eine entsprechende Verordnung auf den Weg bringen.

Mit den Änderungen im Infektionsschutzgesetz sollen Vorkehrungen für die Zeit nach dem Ende der epidemischen Lage am 25. November 2021 getroffen werden.

Zusätzlich sind die Einführung einer 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie eine Pflicht zur mobilen Arbeit für Bürotätigkeiten im IfSG vorgesehen.

Hier ein kurzer Überblick über die wesentlichen Änderungen aus Arbeitgebersicht:

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