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Neu: Gesetzlich Versicherte haben einmalig Anspruch auf ein Hepatitis-Screening bei der Vorsorgeuntersuchung „Check-up 35“

  Cornelia Müller      08. September 2021

Gesetzlich Versicherte haben einmalig Anspruch auf ein Hepatitis-Screening bei der Vorsorgeuntersuchung „Check-up 35“. Getestet wird hierbei auf die Erreger Hepatitis B und C. Eine Infektion mit Hepatitis B oder C verläuft anfangs häufig symptomlos. Bleibt die Infektion unbehandelt, kann sie schwerste Lebererkrankungen nach sich ziehen. Durch den Test kann eine Ansteckung frühzeitig festgestellt und wirksam behandelt werden.

Das Angebot gilt auch für Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) und ist einmalig für Versicherte ab 35 Jahren.

Das Screening ist Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung „Check-up 35“. Versicherte können dies auch separat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als drei Jahre zurückliegt. Selbstverständlich kann es auch beim nächsten regulären Check-up in Anspruch genommen werden.

Wer gegen Hepatitis B geimpft ist, braucht sich auf diesen Erreger nicht testen zu lassen.

Durch einen regelmäßigen Check-up können Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, aber auch Stoffwechselstörungen wie Diabetes rechtzeitig erkannt und besser behandelt werden Deshalb übernimmt die LKK ab dem 35. Lebensjahr des Versicherten alle drei Jahre die Kosten für eine große Gesundheitsuntersuchung.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Beraterinnen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau/ LKK beim Thüringer Bauernverband gerne zur Verfügung.

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