EINREICHUNGSSTELLE FÜR MILCHREFERENZMENGEN IN THÜRINGEN

Aktuelles von der Thüringer Milchbörse Anträge und Formulare Wie funktioniert der Milchquotenhandel? Ergebnisse Zum Thüringer Bauernverband Kontakt

Wie funktioniert der Milchquotenhandel?

Teilnahmevoraussetzungen
Verfahrensablauf
Steuerrechtlicher Hinweis
Gleichgewichtspreis
Gebühren

 

Wie funktioniert der Milchquotenhandel?

Teilnahmevoraussetzungen

Am Verfahren sollte nur teilnehmen, wer ernsthaft daran interessiert ist, Milchreferenzmenge zu erwerben oder zu verkaufen, eingegangene Anträge sind verbindlich und gehen in die Gleichgewichtspreisermittlung zwingend mit ein.
Alle Angebote zur Abgabe einer Anlieferungs-Referenzmenge sind in der Einreichungsstelle fristgerecht (Ausschlussfrist) einzureichen.

Anbieter

Anbieter kann nur der sein, dem eine von der Zuständigen Landesstelle bestätigte Anlieferungs-Referenzmenge zusteht.
Übertragbar ist nur der Teil der Anlieferungs-Referenzmenge, der im laufenden Zwölfmonatszeitraum (01.04.-31.03.des Folgejahres) nicht beliefert worden ist.
Anbieter kann nicht sein, wem im laufenden oder vorangegangenen Kalenderjahr eine Übernahme von Anlieferungs-Referenzmenge bescheinigt wurde.

Jeder Anbieter hat sein Gebot bei derjenigen Übertragungsstelle einzureichen, in deren Zuständigkeitsbereich er seinen Betriebssitz hat. Hat ein Anbieter seinen Betriebssitz in einen anderen Übertragungsbereich verlagert, ist im laufenden und den beiden folgenden Zwölfmonatszeiträumen der Betriebssitz im vorherigen Übertragungsbereich maßgeblich.

Alle Anbieter müssen ihrem Angebot zur Abgabe einer Anlieferungs-Referenzmenge einen Nachweis (Formular 1f), den sie mit dem Antrag auf Erstellung eines Nachweises (Formular 1e) bei ihrer Zuständigen Landesstelle beantragen, sowie eine Bescheinigung zur Bestätigung der Anlieferungs-Referenzmenge (Molkereibescheinigung - Formulare 1c bzw. 1d) beifügen.
Auf der Molkereibescheinigung für den Börsentermin 01.04. muss mindestens bescheinigt sein, dass die Anlieferungs-Referenzmenge im laufenden Zwölfmonatszeitraum beliefert worden ist.
Die Nachweise sind zusammen mit dem Angebot zur Abgabe einer Anlieferungs-Referenzmenge fristgerecht einzureichen.
Der Nachweis der Zuständigen Landesstelle muss rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist beantragt werden. Die Ausstellung der Molkereibescheinigung beantragen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrer Molkerei.
Direktvermarkter müssen bei dem für sie zuständigen Hauptzollamt die Umwandlung der Direktvermarktungs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Referenzmenge rechtzeitig beantragen und diese Bescheinigung ebenfalls dem Angebot zur Abgabe einer Anlieferungs-Referenzmenge beifügen.
Der Anbieter darf für jeden Übertragungstermin nur ein Angebot abgeben. Er ist nach Eingang des Angebotes bei der Einreichungsstelle Thüringen an dieses Angebot gebunden.

Nachfrager

Ein Nachfrager, der eine Anlieferungs-Referenzmenge erwerben möchte, kann nur sein, wer entweder selbst oder durch seinen Ehegatten, Milch oder Milcherzeugnisse an einen Käufer liefert oder - belegt durch objektiv betriebsbezogene Maßnahmen - mit der Milchlieferung beginnt.
Die Durchführung objektiv betriebsbezogener Maßnahmen der mit der Milcherzeugung beginnenden Antragsteller werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt bestätigt, dort können auch die Einzelheiten objektiv betriebsbezogener Maßnahmen erfragt werden.
Antragsteller können nur ein Nachfragegebot schriftlich zu den genannten Terminen vollständig bei der Einreichungsstelle Thüringen einreichen.

Dem Nachfragegebot ist eine selbstschuldnerische und unbedingte Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder eine vergleichbare Sicherheit (z.B. Bürgschaft einer Molkerei; eines Unternehmens) in Höhe der sich ergebenden Summe aus dem Preisgebot (Bruttopreis) beizufügen, die nach Eingang der Zahlung bzw., wenn der Nachfrager nicht zum Zuge gekommen ist, freizugeben ist.
Liegen nach Ablauf der Einreichungsfrist die Sicherheitsleistungen nicht in der Übertragungsstelle OST vor, werden die Anträge vom aktuellen Börsentermin ausgeschlossen.
Für fehlerhafte Sicherheitsleistungen wird Ihnen eine angemessene Nachbesserungsfrist eingeräumt.

Erst nach Eingang des zu zahlenden Betrages teilt die Übertragungsstelle OST dem Nachfrager mit, in welcher Höhe Anlieferungs-Referenzmenge auf ihn übertragen worden ist.

nach oben

Verfahrensablauf

Anbieter und Nachfrager haben ihre Offerten mittels der aktuellen Formulare zu unterbreiten, die zusätzlich auch in den Landwirtschaftsämtern bereit liegen.

Die Antragsformulare müssen Adresse, Bankverbindung und Betriebsnummer (PI-Nummer) zwingend enthalten. Fehlen diese Angaben kann eine Bearbeitung nicht erfolgen. Die Unterlagen müssen vollständig sein.

Der Handel mit der Milchreferenzmenge erfolgt zum Standardfettgehalt.

Rechnungswege des Anbieters

Der Anbieter bietet seine zu verkaufende Milchreferenzmenge zum Referenzfettgehalt (RFG) an.
Die Menge wird dann in die Menge zum Standardfettgehalt (SFG = 4%) umgerechnet, die so in die Gleichgewichtspreisermittlung eingeht.

Die Umrechnung erfolgt nach folgender Formel:

Menge zum RFG x RFG = Menge zum SFG
               SFG

Da die Menge zum Standardfettgehalt in die Gleichgewichtspreisermittlung eingeht, ist es ganz wichtig, daß der angegebene Preis, den der Anbieter erzielen will, sich auch auf die Menge zum Standardfettgehalt bezieht.

Zur Kalkulation kann folgende Rechenformel herangezogen werden:

                   Preis pro kg  zum RFG x SFG = Preis pro kg zum SFG
                                RFG

nach oben

Steuerrechtlicher Hinweis

Anbieter

Sowohl Pauschalierer als auch Optierer haben in ihrem Angebot gegenüber der Übertragungsstelle OST das verlangte Entgelt als Bruttobetrag anzugeben.
Der Anbieter hat für die entsprechenden Umsätze Umsatzsteuer abzuführen.

Nachfrager

Da sich Anbieter und Nachfrager nicht kennen, kann der Anbieter keine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, so dass der Nachfrager keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann.

nach oben

Gleichgewichtspreis

Aus den für jeden Übertragungstermin eingegangenen Abgabeangeboten und Nachfrageboten ermittelt die Übertragungsstelle OST unverzüglich an jedem Börsentermin einen Gleichgewichtspreis. Der Gleichgewichtspreis ist der geringste Preis, zu dem die Summe der angebotenen und der nachgefragten Anlieferungs-Referenzmenge deckungsgleich ist oder zu dem die aufsummierten Mengen die geringste Differenz aufweisen.
Hierzu werden die Abgabeangebote mit dem niedrigsten Preis beginnend nach oben und die Nachfragegebote mit dem höchsten Preis beginnend nach unten mengenmäßig summiert, und zwar so, dass der Summe der angebotenen Mengen immer eine mindestens gleich große Nachfragemenge gegenübersteht und somit ein Angebotsüberhang vermieden wird.
Entsteht jedoch ein Angebotsüberhang, gilt die nächstniedrige Preisstufe als Gleichgewichtspreis. Voraussetzung dafür ist aber, dass zu diesem Preis auch Angebote vorliegen.
In diesen speziellen Fällen erfolgt dann eine Angebots-Repartierung, d.h. die entsprechenden Angebotsmengen werden linear gekürzt und es verbleiben Angebotsreste, die beim nächsten Übertragungstermin gehandelt werden können. Liegt in der nächstniedrigeren Preisstufe kein Angebot vor, findet auch kein Handel statt.

Durch die Einführung eines 40%-igen Preiskorridors auf der Angebots- und der Nachfrageseite werden alle Anbieter und Nachfrager, deren Preisgebot um mindestens 40% über einem nach Art des Gleichgewichtspreises zu ermittelnden Zwischenpreis liegen, bei der Gleichgewichtspreisermittlung sowie bei der Übertragung von Anlieferungs-Referenzmengen nicht berücksichtigt. Das gilt nicht, wenn der Zwischenpreis 30 Eurocent unterschreitet.

Alle erfolgreich angebotenen und nachgefragten Anlieferungs-Referenzmengen werden zum einheitlichen Gleichgewichtspreis übertragen.

Liegen zum Gleichgewichtspreis mehr nachgefragte als angebotene Anlieferungs-Referenzmengen vor (Nachfrageüberhang), werden die Überhänge durch lineare Verteilung von gegebenenfalls in der jeweiligen Landesreserve befindlichen Anlieferungs-Referenzmengen kostenlos ausgeglichen.
Ist nicht ausreichend Anlieferungs-Referenzmenge in der jeweiligen Landesreserve vorhanden, erfolgt eine lineare Kürzung entsprechend der Differenz (Repartierung).

nach oben

Nach Gleichgewichtspreisermittlung

Die Bekanntgabe des Gleichgewichtspreises erfolgt bundeseinheitlich sofort nach Ermittlung, d.h. noch am Übertragungstermin.
In Thüringen kann der Gleichgewichtspreis am Übertragungstermin über die Internetseite der Einreichungsstelle abgerufen werden.
Alle Gleichgewichtspreise in Deutschland sind unter der Internetadresse des Deutschen Bauernverband abzurufen.

Die Molkereien der erfolgreichen Anbieter müssen innerhalb von 21 Tagen eine Neuberechnung der Milchreferenzmenge vornehmen.
Die erfolgreichen Nachfrager erhalten einen Bescheid darüber, welcher Kaufpreis durch sie zu entrichten ist.

Der Kaufpreis muß dann innerhalb von 14 Tagen bei der Übertragungsstelle OST eingehen. Sollte innerhalb der Frist von 14 Tagen das Geld der Nachfrager nicht eingegangen sein, greift die Übertragungsstelle OST unverzüglich auf die Sicherheiten zurück.

Erst wenn alle Mitteilungen der Molkereien über die Neuberechnung der Milchreferenzmengen der Anbieter und alle Kaufpreiszahlungen eingegangen sind, folgen weitere Schritte der Übertragungsstelle OST.

Die erfolgreichen Nachfrager erhalten eine endgültige Mitteilung darüber, wie viel Milchreferenzmenge sie erworben haben. Die Molkerei berechnet die Milchreferenzmenge des erfolgreichen Nachfragers neu und gibt eine Mitteilung an das Hauptzollamt.

nach oben

Auszahlung des Kaufpreis

Die Übertragungsstelle OST überweist an die zum Zuge gekommenen (erfolgreichen) Anbieter nach Eingang sämtlicher Beträge von den zum Zuge gekommenen (erfolgreichen) Nachfragern innerhalb von 14 Tagen den für die übertragene Anlieferungs-Referenzmenge zu zahlenden Betrag.

nach oben

Gebühren

Die Übertragungsstelle OST erhebt gemäß Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Übertragungsstelle Ost nach der Milchabgabenverordnung (Übertragungsstellengebührenordnung - ÜbertrGebO) für ihre Tätigkeit Gebühren.
Gebührenpflichtig ist sowohl jede Abgabe eines Abgabeangebotes als auch jede Abgabe eines Nachfragegebotes zur Übertragung von Anlieferungs-Referenzmengen zu jedem Übertragungstermin, unabhängig davon, ob der Antragsteller zur Gleichgewichtspreisberechnung zugelassen wurde oder sein Antrag erfolgreich war.
Die Gebühr beträgt entsprechend der Übertragungsstellengebührenordnung (ÜbertrGebO): 0,85 EURO je 1.000 kg Anlieferungs-Referenzmenge

nach oben


Aktuell    Antrag    Quotenhandel    Ergebnisse     Home    Kontakt